AGB

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

ESZ Event-Systeme Zentralschweiz GmbH

Maiengrün 3

6206 Neuenkirch

Tel: 041 467 04 10 / Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

  1. Allgemein
    Alle durch uns erstellten Bauten, unser Mietmobiliar und durch uns erbrachte Dienstleistungen unterstehen den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere solche, die in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

 

 

  1. Angebote und Aufträge

Von uns erstellte Angebote gelten nicht als Reservation und haben eine Gültigkeit von 30Tagen ab Erstellungsdatum.
Der Auftrag wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns bindend. Änderungen, Anpassungen vor Ort, weitere Abklärungen auf dem Bauplatz vor Ort, welche durch falsche Angaben oder ungenügende Informationserbringung entstehen, werden nach Aufwand verrechnet.

 

 

  1. Rücktritt vom Auftrag

 

a) Getränkelieferungen
Einfache & Private Getränkelieferungen können bis 5 Werktage vor Auslieferung kostenfrei storniert oder angepasst werden. Danach ist es uns vorbehalten eine Aufwandpauschale zu verrechnen.
Festlieferungen sind nach Bestätigung des Auftrages bindend, Anpassungen sind bis 10Tage vor Auslieferung möglich.

 

b) Mobiliar-Vermietung

Aufträge für Miet-Mobiliar können bis 10 Werktage vor Auslieferung kostenfrei storniert werden.

Bei Stornierungen bis 3 Werktage vor Auslieferung behalten wir uns vor entstandene Aufwände zu verrechnen.

Bei Stornierungen von weniger als 3 Werktagen vor Auslieferung, werden 75% der Auftragssumme gemäss Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

 

c) Bauten und Catering-Service durch ESZ

Für Aufträge von Bauten & Catering-Service gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
bis       14 Tage vor Auftragsbeginn kostenfrei

bis       10 Tage vor Auftragsbeginn 25% der Auftragssumme

bis         5 Tage vor Auftragsbeginn 50% der Auftragssumme

bis         2 Tage vor Auftragsbeginn 75% der Auftragssumme

 

Werden uns Kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.

 

  1. Zahlungsfristen

Für Neukunden wird ab Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme fällig. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von jeweils CHF 20.- fällig.

Nach der 3. Mahnung behalten wir uns Rechtliche Schritte vor.

 

 

  1. Eigentum

Das von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Es ist untersagt, an den

Mietobjekten irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder die Firmenbezeichnung zu entfernen. Das Mietmaterial ist nicht gegen Diebstahl versichert. Das von uns gelieferte Material darf nur zu dem gemäss Auftrag vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Eine Umstellung auf einen anderen Platz oder die Untervermietung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.

 

 

  1. Mängel

Der Mieter hat die gelieferte Ware sofort auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden zu untersuchen. Festgestellte Mängel müssen sofort bei Feststellung bei ESZ Event-Systeme Zentralschweiz GmbH gemeldet werden.

Mängel welche nach dem Event gemeldet werden können nicht berücksichtigt werden.

 

 

  1. Sorgfaltspflicht

Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem zu dem vertragsmässigen Gebrauch geeignetem Zustand zu übergeben.

Der Mieter ist verpflichtet, beim Gebrauch der gemieteten Sache(n) mit aller Sorgfalt zu verfahren. Allfällige Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung der in Miete stehenden Teile werden auf Kosten des Mieters repariert bzw. zum Neupreis ersetzt. Dies gilt auch für Schäden, welche infolge Nichtbeachtung der Weisungen des Montageleiters bei Montage sowie Demontage aller Bauten entstehen können. Der Mieter hat nach Abgabe der Bauten dafür besorgt zu sein, dass die Bauten in der Weise abgeschlossen sind, dass das Innere der Hallen keine Angriffsfläche für starke Windstösse bieten kann.

Es ist dem Mieter ausdrücklich verboten, an den Mietgegenständen Veränderungen irgendwelcher Art vorzunehmen. Bemalen Überkleben oder ähnliches am Mietmobiliar und den Bauten ist untersagt. Sämtliche Beschilderungen über Notausgänge usw. sowie die Sicherheitsvorkehrungen für beispielsweise Brandbekämpfung, sind durch den Mieter vorzunehmen.

Das Mietmobiliar muss in unbeschädigtem und normal sauberem Zustand zurückgegeben werden. Bei einer Nachreinigung stellen wir die Reinigungsdauer zum Stundenansatz von CHF 60.-- plus Materialkosten zusätzlich in Rechnung.

 

 

  1. Versicherung

Feuer:

Die gemieteten Gegenstände sind durch den Vermieter gegen Feuerschäden versichert.

 

Elementar:

Die gemieteten Gegenstände sind nicht durch den Vermieter gegen Elementarschäden versichert.

 

Unfall:

Die vom Mieter zur Verfügung gestellten Mithelfer für die Montage und Demontage sind vom Vermieter nicht gegen Unfall versichert.

 

Haftpflicht:

Der Mieter ist für eine ausreichende Haftpflicht- / Event- Versicherung verantwortlich.
Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenkosten, Wertverminderung, Reparaturkosten sowie allfällige Mietausfallkosten.

 

Der Abschluss einer Festversicherung und die Versicherung der Inneneinrichtung gegen Vandalismus, Diebstahl und Elementarschaden ist Sache des Mieters.

 

  1. Mietdauer / Abholung

Die Mietdauer sowie Abhol- und Retournierungsbedingungen sind der Auftragsbestätigung und/oder dem Lieferschein zu entnehmen.

 

 

  1. Lieferbedingungen

Lieferung bis Bordsteinkante. Die Zufahrt muss gewährleistet sein für Lieferwagen und Anhänger bis 3.5 Tonnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eventlieferungen sind, sofern nicht anders vereinbart, jeweils am Folgetag nach dem Event bzw. Montag ab 09:00 Uhr zu Abholung bereitzustellen.

Anhänger müssen Transportbereit wie bei der Anlieferung bereitgestellt sein. Mehraufwände wie Aufräum- und Umlade-Arbeiten werden verrechnet.

 

 

  1. Zusatzdienstleistungen

a) Vorkühlung der Getränke

Wird pauschal mit CHF 20.- verrechnet.

 

b)Pikettdienst:
Nach vorgängiger Absprache bieten wir für Festanlässe ab ca. 500 Personen gerne einen Pikettdienst an.

Pikett gilt bis 24:00Uhr sofern nicht anders vereinbart.

Wir behalten uns vor Pikett-Lieferungen welche zu 100% retourniert werden zu verrechnen.

 
c) Entsorgung:
Altglas, Abfall, Altöl, etc… kann retourniert werden, die Entsorgung wird nach Aufwand verrechnet.

 

 

 

  1. Retournierung / Konsignation

Getränke werden nach Verbrauch abgerechnet und werden unter folgenden Bedingungen zurückgenommen

  • Wein und Spirituosen in Flaschen ab einem Inhalt von 0.5l.
  • Die Flaschen sind sauber, unversehrt und in der Originalverpackung / Harasse
  • Einweg-Gebinde, sowie Schrumpfpackungen werden nur als komplette Einheiten in sauberem und unversehrtem Originalzustand zurückgenommen.
  • Wein und Spirituosen in Flaschen ab einem Inhalt von 0.5l.

 

 

  1. Gerichtstand

Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Neuenkirch anerkannt. Im Übrigen gilt das Schweiz. Obligationenrecht über den Miet- und Werkvertrag.